Urlaubsvertretung

KVWL verärgert Praxisgemeinschaften

Geht die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bei der Plausibilitätsprüfung von Praxisgemeinschaften einen Sonderweg? Ein regional ansässiger Hausarzt, der nicht genannt werden will, empfindet die Prüfpraxis der KV jedenfalls als "diskriminierend".

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis? Auch für Urlaubsvertretungen macht das einen Unterschied.

Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis? Auch für Urlaubsvertretungen macht das einen Unterschied.

© nyul / fotolia.com

KÖLN. Die verschärften Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) bei Praxisgemeinschaften und die damit verbundenen hohen Honorarrückforderungen stoßen bei betroffenen Ärzten auf großes Unverständnis und Kritik.

"Aus meiner Sicht ist das eine himmelschreiende Ungerechtigkeit", sagt ein Arzt, bei dem gerade ein Prüfverfahren läuft und der nicht genannt werden möchte, der "Ärzte Zeitung" (Name ist der Redaktion bekannt).

Wenn die KVWL ihr Vorgehen nicht ändert, wird eine Reihe von Ärzten das Handtuch werfen, und die Unterversorgung in manchen ländlichen Regionen in Westfalen-Lippe wird sich verschärfen, prognostiziert der Hausarzt.

Kritik am KV-Chef

Der KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden hatte in der Vertreterversammlung berichtet, dass die KV bei der Plausibilitätsprüfung ein kritisches Auge auf Praxisgemeinschaften hat und möglichem Missbrauch bei gegenseitigen Vertretungen konsequent nachgeht (wir berichteten).

Es sei bundesweit geregelt, dass eine Praxisgemeinschaft maximal 20 Prozent gemeinsam behandelte Patienten haben darf, betonte Dryden. Wenn Ärzte deutlich über dem Durchschnitt liegen, hake die KV nach.

Die 20 Prozent-Grenze sei gerade in ländlichen Regionen schnell erreicht, ohne dass irgendeine Form von Missbrauch vorliegt, sagt dagegen der Hausarzt, der selbst in einer Kleinstadt arbeitet. "Drydens Darstellung ist diskriminierend und diskreditierend."

Das Problem aus seiner Sicht: Anders als in der Vergangenheit rechne die KVWL inzwischen alle Urlaubsvertretungsfälle in die Patientenidentität ein.

Dieses Vorgehen unterscheide sich von dem aller anderen KVen. Der Arzt findet es unverständlich, dass die KVWL die verschärften Kriterien der Plausibilitätsprüfungen nicht wenigstens vorher publik gemacht hat.

"Die neue eigenwillige Berechnungsgrundlage stigmatisiert zwangsläufig alle Hausarztpraxen in Praxisgemeinschaften, in denen sich die Partner in Urlaubszeiten kollegial vertreten, da die 20 Prozent gemeinsamer Patienten gerade bei großen Landarztpraxen mit schlechter Arztdichte schnell erreicht werden", argumentiert der Hausarzt.

Die aktuelle Grippewelle sei dafür ein gutes Beispiel. Ihm ist unbegreiflich, dass Ärzte, die bei der immer schwieriger werdenden Patientenversorgung auf dem Land die Fahne hochhalten, jetzt abgestraft werden sollen. "Viele Kollegen sind empört", berichtet er.

Dryden weist Vorwürfe zurück

Dryden weist den Vorwurf zurück, die KVWL gehe mit unnötiger Härte vor. Sobald die Prüfer auf Implausibilitäten stießen, gingen sie der Frage nach, ob es sich um Ausrutscher oder ein systematisches Vorgehen handele, erläutert er.

"Wenn sich zeigt, dass sich das Verhalten über einen bestimmten Zeitraum verstetigt hat und sich wiederholt, werden wir aktiv." Dann beziehe die KV auch die Abrechnungen der zurückliegenden vier Jahre ein. So könne es zu hohen, zum Teil sechsstelligen Rückforderungen kommen. "Wir verhalten uns rechtlich einwandfrei."

Das Bundessozialgericht gehe nun einmal davon aus, dass bei systematischen Vertretungen ein Gestaltungsmissbrauch vorliege. "Es geht nicht um die Urlaubsvertretungen", betont Dryden. Wenn allerdings bei einer Urlaubsvertretung auch Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen abgerechnet werden, werde die KV hellhörig.

Dryden bezweifelt, dass die übrigen KVen deutlich anders mit dem Thema umgehen. Seiner Einschätzung nach orientieren sich alle KVen gleichermaßen an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

"Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abrechnung im Vertretungsfall ist gemäß der gesetzlichen Verpflichtung auch in Nordrhein Gegenstand von Plausibilitätsprüfungen", teilt die KV Nordrhein auf Anfrage mit.

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 18.03.201522:20 Uhr

Traumhafter KV-Vorsitzender mit Konvergenz-Petitum

Tut doch alles, damit seine Alpträume nicht wahr werden:
"Liebling, mir träumte die KV wäre weg ..." - ja, was dann mit dem Vorsitzenden?

Dr. Frank Schlüter 18.03.201511:35 Uhr

Empörung der Kollegen berechtigt. Berichtigung durch die KV erforderlich

Was sollen denn die betroffenen Kollegen machen, wenn sich Patienten jenseits der willkürlichen 20%-Marke Hilfe suchend an sie wenden?
Die Behandlung verweigern? Die Patienten abweisen? Die Patienten behandeln, aber die erbrachten Leistungen nicht abrechnen?
Ich glaube es wäre hilfreich wenn Herr Dr. Dryden hierzu offiziell Stellung nehmen würde.

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