Urteil
Landessozialgericht: Kasse muss Brustverkleinerung bei Gynäkomastie nicht zahlen
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Darmstadt kommt eine operative Entfernung von Brustgewebe bei vergrößerten männlichen Brüsten auf Kosten der Krankenkasse nur ausnahmsweise in Betracht.