Landessozialgericht Potsdam

Kassen müssen für außerklinische Intensivpflege auch Löhne über Tarif erstatten

Kann eine Kasse keinen Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege benennen, muss sie selbst beschaffte und beschäftigte Kräfte auch dann zahlen, wenn diese teuerer sind als nach regulärer Tarifgruppe.

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