Urteil
Kein Schmerzensgeld für „Krebsangst“ wegen verunreinigter Arznei
Seit Bekanntwerden einer Verunreinigung ihres Blutdrucksenkers hatte eine Frau aus Südhessen große Angst, an Krebs zu erkranken. Schmerzensgeldforderungen rechtfertigte diese aber nicht, entschied ein Oberlandesgericht.