Kinderwunsch nach Sterilisation - Kasse zahlt nicht
KASSEL (mwo). Die Gesetzlichen Krankenkassen müssen nach einer freiwilligen Sterilisation keine künstliche Befruchtung bezahlen. Diese sei nur dann eine Kassenleistung, "wenn der Kindeswunsch ungewollt nicht erfüllt werden kann", urteilte gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.