Bundessozialgericht
Klinik hat Honoraranspruch für Überbrückungszeit zur Reha
Das Bundessozialgericht stärkt Krankenhäusern den Rücken, die in medizinisch begründeten Fällen die Grenzverweildauer eines Patienten überschreiten.
Das Bundessozialgericht stärkt Krankenhäusern den Rücken, die in medizinisch begründeten Fällen die Grenzverweildauer eines Patienten überschreiten.
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