Windräder

Klinik muss Infraschall tolerieren

Kliniken genießen keinen absoluten Lärmschutz vor Windenergieanlagen, findet das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.

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SAARLOUIS. Das Knappschaftskrankenhaus Püttlingen ist mit dem Versuch gescheitert, die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung per Eilanträgen juristisch zu stoppen. Dabei entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes, dass der in der TA Luft für Krankenhäuser vorgesehene Immissionsrichtwert nicht in jedem Fall gilt (Az.: 2 B 584/17). Auch Bedenken gegen eine Infraschallbelastung wiesen die Richter zurück.

Stein des Anstoßes sind drei Windenergieanlagen im Gebiet der Nachbargemeinde Bous. Vor einem Jahr wurden die Genehmigungsbescheide erteilt und im April ihre sofortige Vollziehung angeordnet. Mehrere Bürger und die Knappschaft wollten dies verhindern. Mit ihren Anträgen auf Eilrechtsschutz blieben sie jedoch vor dem Verwaltungsgericht und nun auch vor dem OVG erfolglos.

Die Anlagen mit einer Leistung von jeweils drei Megawatt sollen etwa 150 Meter hoch sein, der Durchmesser der Rotoren liegt bei 116 Metern. Der Abstand zur Klinik beträgt über einen Kilometer. Das OVG verwies darauf, dass das Krankenhaus in Ortsrandlage liege.

Wenn ein Grundstück im reinen Wohngebiet an den Außenbereich und damit an ein Gebiet mit anderer Schutzwürdigkeit angrenze, könne der Eigentümer nicht auf die Einhaltung des strikten Immissionsrichtwertes von 35 Dezibel (A) nachts bestehen.

Suche nach "geeigneten Zwischenwerte"

Dabei beziehen sich die Richter auf die in der TA Lärm vorgesehene Möglichkeit, in Gemengelagen "geeignete Zwischenwerte" zu bilden. Dieses "Rücksichtnahmegebot" gilt laut OVG auch im konkreten Fall der Püttlinger Klinik, einen absoluten Schutz von Krankenhäusern gebe es jedenfalls nicht. Zudem habe ein Lärmgutachten einen nächtlichen Immissionsrichtwert von 37 dB (A) ermittelt, der damit den 40-dB (A)-Wert für allgemeine Wohngebiete unterschreitet.

Auch die Argumente des Chefarztes für Neurologie und der Chefärztin für Psychosomatische Medizin, wonach Patienten Beschwerden auf Infraschallimmissionen zurückführten und deshalb Standortnachteile für die Einrichtung zu befürchten seien, beeindruckten die Richter nicht.

Zwar verursachten Windenergieanlagen Infraschall, doch lägen die feststellbaren Pegel "nach einschlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen", heißt es in dem Gerichtsbeschluss. (kud)

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