Windräder

Klinik muss Infraschall tolerieren

Kliniken genießen keinen absoluten Lärmschutz vor Windenergieanlagen, findet das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.

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SAARLOUIS. Das Knappschaftskrankenhaus Püttlingen ist mit dem Versuch gescheitert, die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung per Eilanträgen juristisch zu stoppen. Dabei entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes, dass der in der TA Luft für Krankenhäuser vorgesehene Immissionsrichtwert nicht in jedem Fall gilt (Az.: 2 B 584/17). Auch Bedenken gegen eine Infraschallbelastung wiesen die Richter zurück.

Stein des Anstoßes sind drei Windenergieanlagen im Gebiet der Nachbargemeinde Bous. Vor einem Jahr wurden die Genehmigungsbescheide erteilt und im April ihre sofortige Vollziehung angeordnet. Mehrere Bürger und die Knappschaft wollten dies verhindern. Mit ihren Anträgen auf Eilrechtsschutz blieben sie jedoch vor dem Verwaltungsgericht und nun auch vor dem OVG erfolglos.

Die Anlagen mit einer Leistung von jeweils drei Megawatt sollen etwa 150 Meter hoch sein, der Durchmesser der Rotoren liegt bei 116 Metern. Der Abstand zur Klinik beträgt über einen Kilometer. Das OVG verwies darauf, dass das Krankenhaus in Ortsrandlage liege.

Wenn ein Grundstück im reinen Wohngebiet an den Außenbereich und damit an ein Gebiet mit anderer Schutzwürdigkeit angrenze, könne der Eigentümer nicht auf die Einhaltung des strikten Immissionsrichtwertes von 35 Dezibel (A) nachts bestehen.

Suche nach "geeigneten Zwischenwerte"

Dabei beziehen sich die Richter auf die in der TA Lärm vorgesehene Möglichkeit, in Gemengelagen "geeignete Zwischenwerte" zu bilden. Dieses "Rücksichtnahmegebot" gilt laut OVG auch im konkreten Fall der Püttlinger Klinik, einen absoluten Schutz von Krankenhäusern gebe es jedenfalls nicht. Zudem habe ein Lärmgutachten einen nächtlichen Immissionsrichtwert von 37 dB (A) ermittelt, der damit den 40-dB (A)-Wert für allgemeine Wohngebiete unterschreitet.

Auch die Argumente des Chefarztes für Neurologie und der Chefärztin für Psychosomatische Medizin, wonach Patienten Beschwerden auf Infraschallimmissionen zurückführten und deshalb Standortnachteile für die Einrichtung zu befürchten seien, beeindruckten die Richter nicht.

Zwar verursachten Windenergieanlagen Infraschall, doch lägen die feststellbaren Pegel "nach einschlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen", heißt es in dem Gerichtsbeschluss. (kud)

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Kommentare
Michael Krabbe 17.01.201814:08 Uhr

Infraschall von Windkraftanlagen an Kliniken II

Technischer Infraschall, wie er von Windkraftanlagen emittiert wird, wurde nie zuvor in Qualität und Quantität emittiert. Die bis zu 20 km im Umkreis nachweislichen Signaturen der Anlagen beinhalten starke fluktuierende Pulse, die Strahlung ist energiereich. Evolutionsbiologisch ist darauf im Nahbereich nur mit Mutation oder Flucht zu reagieren. Eine statistische Erhebung vibroakustischer Erkrankungen im Umfeld von Windparks findet nicht statt, aber es formieren sich bereits Opferverbände.

Siegfried Hauswirth 17.01.201808:29 Uhr

Infraschall gibt es überall

Ich empfehle die Publikation des Landesamtes für Umweltschutz in Bayern zu diesem Thema. https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf

Infraschall gibt es überall, im städtischen Bereich hervorgerufen durch Kfz-Verkehr und andere technische Anlagen, im ländlichen Bereich durch den Wind selbst. Windkraftanlagen leisten hierzu keinen wesentlichen Beitrag. Wenn es einen schädlichen Effekt durch Infraschall unterhalb der Hörschwelle gäbe, wofür es aber keine Anhaltspunkte gibt, dann wären alle hierdurch krank und es gäbe es keinen Unterschied zwischen Dorfbewohnern, Stadtbewohnern und Menschen, die in der Nähe von Windkraftanlagen wohnen.

Michael Krabbe 16.01.201819:33 Uhr

Infraschall von Windkraftanlagen an Kliniken

Das Kompendium der Flugmedizin der Bundeswehr von 2002 belegt Gesundheitsstörungen durch technischen Infraschall bis zu 1 Hz herab. Die TA Lärm ist von 1998. Die Immissionen von Windkraftanlagen können zudem als multifaktorielle fluktuierende Stressoren gelten, deren Beurteilung hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung einzig durch interdisziplinäre medizinische Studien zu erheben ist, nicht durch "Windkrafterlasse" in denen kompetenzüberschreitend irrwitzig angenommen wird, was unterhalb einer Wahrnehmungsschwelle liege, könne auch nicht schädlich sein. Die Strahlenschutzkommission und jeder Arzt hat da andere Erkenntnisse. Es gebietet sich wohl, die Kollegen des Knappschaftskrankenhauses in jeder Hinsicht in ihrem Ansinnen zu unterstützen. Die Windparks wachsen überall, aber gewiss kann sein, Energie ist nicht erneuerbar, wohl aber Verhalten im Umgang mit ihr. Adjektivierungen im Sinne von "greenwashing" machen Klimaschutzziele unerreichbar.

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