Urteil

Bundesgerichtshof: K.o.-Tropfen sind kein strafverschärfendes „gefährliches Werkzeug“

Nur Gegenstände mit festem Körper können laut Bundesgerichtshof als gefährliche Werkzeuge angesehen werden. Flüssigkeiten – wie etwa K.o.Tropfen – hingegen nicht.

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