Justizskandal um Oberstaatsanwalt

Korruptionsaffäre im hessischen Gesundheitswesen zieht größere Kreise

Die Vorwürfe in der Korruptionsaffäre im hessischen Gesundheitswesen weiten sich aus. Auch die Kassenärztliche Vereinigung könnte irgendwie mit ihm Boot sitzen.

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Wiesbaden. Die Korruptionsaffäre um den ehemaligen, unter anderem auf das Gesundheitswesen spezialisierten, hessischen Oberstaatsanwalt könnte größere Ausmaße annehmen, als bisher bekannt. Das lässt die Antwort der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der FDP vermuten. Dort heißt es, gegen den beschuldigten Oberstaatsanwalt liefen aktuell insgesamt vier Verfahren. Die Tatvorwürfe lauteten auf Bestechlichkeit, Bestechung, Nötigung und Betrug. Bis dato war nur den beiden Erstgenannten die Rede.

Ein Verfahren beruht, so die Justizministerin in ihrer Antwort, „auf einer Strafanzeige des Bundesverbands Chirurgie, wonach der beschuldigte Oberstaatsanwalt, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zu einer vermehrten Erstattung von Strafanzeigen veranlasst haben soll“. Konkret handelt es sich dabei um den Berufsverband Niedergelassener Chirurgen, der gegenüber dieser Zeitung bestätigt, Anzeige gestellt zu haben. In einem weiteren Verfahren geht es laut Justizministerin um den Vorwurf eines Rechtsanwalts, der ehemalige Oberstaatsanwalt habe Verantwortliche einer Klinik in Fulda „unter Androhung einer unangemessenen Ausweitung des Verfahrens und überzogener Zwangsmaßnahmen genötigt, den Rechtsanwalt zu entpflichten“.

Außerdem werfe ein Apotheker dem Beschuldigten vor, in einem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren unnötige Aufträge an Sachverständige vergeben und überhöhte Rechnungen sachlich richtig gezeichnet zu haben.

Vorwürfe „schockierend“

Nähere Angaben zu laufenden Verfahren werden nicht gemacht. „Je tiefer man gräbt, umso mehr mögliche weitere Straftaten des früheren Frankfurter Oberstaatsanwalts (...) kommen zum Vorschein“, kommentiert die justizpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Marion Schardt-Sauer. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, sei das „schockierend“. Wann gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Zur Erinnerung: Der Leiter der ehemaligen Zentralstelle für Medizinwirtschaftsrecht wurde unter dem Verdacht der Bestechlichkeit im Amt im Juli 2020 in Untersuchungshaft genommen. Er soll Unternehmen zu Gutachten-Aufträgen verholfen haben. Im Zuge der Ermittlungen wurde die Behörde abgewickelt. Im Januar 2021 wurde ihre Nachfolgerin, die Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht, ins Leben gerufen. (mu)

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