Urteil
Kosten für Zweitwohnung nicht immer absetzbar
HAMBURG. Bei einem Arbeitsweg von einer Stunde von der Hauptwohnung muss das Finanzamt noch keine Steuervergünstigung für eine Zweitwohnung gewähren.
Jedenfalls in Ballungszentren ist ein Weg von einer Stunde "üblich und ohne weiteres zumutbar", urteilte das Finanzgericht (FG) Hamburg (Az.: 2 K 113/14).
Die Klägerin war zu ihrem Lebensgefährten ins Hamburger Umland gezogen, wollte aber ihre alte Wohnung in der Stadt als Zweitwohnung behalten. Dort übernachte sie drei bis vier Mal pro Woche.
Das FG erkannte dies steuerlich nicht an. Die Entfernung vom Haus des Lebensgefährten zum Arbeitsplatz betrage gerade mal 36 Kilometer und sei auch mit Bus und Bahn in einer Stunde zu bewältigen. (mwo)