Mehrere AU nach Kündigung
Landesarbeitsgericht: Beweiswert der AU-Bescheinigungen nicht erschüttert
Kommt es nach einer Kündigung zu vermehrten Krankschreibungen, erschüttert das den Beweiswert der AU-Bescheinigung nicht direkt – sagt das Landesarbeitsgericht Rostock. Das Bundesarbeitsgericht vertrat zuletzt eine andere Auffassung.