Gesetzgebung
Länder schießen gegen Apothekenreform
Die Aufwertung der Leichenschau ist in trockenen Tüchern. Spahns Apothekengesetz hat der Bundesrat überraschend eine Abfuhr erteilt.
Veröffentlicht:BERLIN. Mit 91 Tagesordnungspunkten hatte sich das Bundesratsplenum am Freitag viel vorgenommen. Im Eiltempo ging es zur Sache. Bereits am frühen Nachmittag war der Abstimmungsmarathon beendet – und damit einige wichtige Änderungen auch für Praxisinhaber unter Dach und Fach.
- Leichenschau: Erwartungsgemäß ging die GOÄ-Änderung zur Aufwertung der Leichenschau reibungslos durch. Ein von Sachsen-Anhalt eingebrachter Änderungsantrag, mit dem die Mindestzeiten in den neuen GOÄ-Positionen 100 („Untersuchung eines Toten...“) und 101 („Eingehende Untersuchung eines Toten...“) hätten gestrichen werden sollen, fand allerdings keine Mehrheit. Auch die Bundesärztekammer hatte wiederholt gefordert, auf die Zeitvorgaben zu verzichten, deren Unterschreitung eine Honorarminderung zur Folge hat. Die Verordnung kann nun planmäßig am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
- Dosis aufs Rezept: Abgesegnet hat die Länderkammer auch die „18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung“. Danach müssen Ärzte künftig Arzneimittelrezepte mit einer Dosis-Angabe versehen. Das ist nur dann nicht nötig, wenn das verordnete Mittel in einem Medikationsplan aufgeführt ist oder der Patient eine anderweitige schriftliche Dosieranweisung erhalten hat und dies auf dem Rezept vermerkt ist. Allerdings wünscht der Bundesrat eine Änderung des Verordnungsentwurfs dahingehend, dass Apotheker Rezepte, auf denen die Dosisangabe fehlt, nach Rücksprache ergänzen dürfen.
- Datenschutz: Ohne Änderungswünsche verabschiedet wurde das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“. Damit wird die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, auch für Praxen und MVZ gelockert. Künftig wird ein Datenschutzbeauftragter erst dann verlangt, wenn mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig Personendaten automatisiert verarbeiten; bisher galt das ab zehn Mitarbeitern.
- Rx-Versand: Mit Spannung erwartet: die Abstimmung des Apothekenstärkungsgesetzes. Überraschend wurde die Änderungsempfehlung beschlossen, statt die Rx-Preisbindung sozialrechtlich abzusichern, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Präparaten zu verbieten. Das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungspflichtig, dem Ländervotum daher kaum eine Chance einzuräumen. Die Regierung wird nun eine Gegenäußerung verfassen und aller Voraussicht nach an ihrer Position festhalten, ein Versandverbot sei europarechtlich nicht durchzusetzen. Anschließend stimmt erneut der Bundestag ab.
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