Datenschutz

Landesbeauftragter gibt das Twittern auf

Twitter als Datenschutzproblem? Ein Landesdatenschutzbeauftragter steigt aus dem Kurznachrichtendienst wegen rechtlicher Bedenken aus.

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Stuttgart. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink gibt wegen rechtlicher Bedenken seinen Twitter-Account auf. Er hatte dies zuvor auch in dem Kurznachrichtendienst mitgeteilt und angekündigt, den Account mit derzeit rund 5400 Followern zum 31. Januar 2020 zu löschen.

Grund hierfür sei, dass das Twittern nicht mit seiner Tätigkeit als Datenschützer vereinbar sei: Twitter sammele im Hintergrund Nutzerdaten. Er könne aber nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter beziehungsweise Aufsichtsbehörde sein und gleichzeitig Nutzer eines womöglich datenschutzrechtlich problematischen Netzwerks.

Juristischer Hintergrund ist eine inzwischen in deutsches Recht überführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Facebook: Demnach haben nicht nur die Betreiber sozialer Netzwerke – also etwa Facebook oder Twitter –, sondern auch die Nutzer Mitverantwortung für das, was sich dort abspielt.

„Das gilt dann aber nicht nur für eine Aufsichtsbehörde, sondern für alle Behörden und auch Privatunternehmen, die soziale Medien nutzen“, so Brink zur Nachrichtenagentur dpa. Alle Stellen müssten sich daher sehr genau überlegen, ob sie nicht seinem Beispiel folgen und sich aus den Netzwerken zurückziehen.

Brink kündigte an, im kommenden Jahr Gespräche mit Behörden zu führen und sich zuallererst an die Ministerien, aber auch etwa die Polizei und letztlich Unternehmen zu wenden. „Das werden schwierige Gespräche, weil sich alle an die sozialen Netzwerke gewöhnt haben.“ (dpa)

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