Krebsfrüherkennung
Lungenkrebs: Frühere Gewissheit nach Asbestkontakt angestrebt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung fördert ein Projekt zur früheren Detektion von Lungenkrebs. Im Fokus stehen rauchende Berufstätige, die im Job mit Asbest in Kontakt gekommen sind.
Veröffentlicht:Berlin/Hamburg. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) arbeitet auf die noch frühere Diagnose eines Bronchial-Ca bei bestimmten Arbeitnehmern hin – und zwar im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Forschungsprojektes EVALUNG, das die Entwicklung und Einführung eines wissenschaftlichen Auswertungs- und Evaluationskonzepts zum Ziel hat.
Das im September gestartete, von der DGUV geförderte Forschungsprojekt EVALUNG steht unter der Leitung von Professor Volker Harth und Dr. Jan Heidrich vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg.
Die Untersuchungen zur Lungenkrebsfrüherkennung können laut DGUV im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge erfolgen oder bei Fällen einer anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nummer 4103 der BK-Verordnung: Asbestose oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura.
Versicherte, die bestimmte Angebotskriterien erfüllen, können demnach jährlich und für sie kostenfrei an einer Untersuchung mittels hochauflösender Niedrigdosis-Computertomografie (LD-HRCT) der Lunge teilnehmen. Lungenkrebs sei, wie die DGUV hinweist, in Deutschland bei Männern die häufigste, bei Frauen die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache.
Häufig werde die Krankheit erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt. Dies erschwere die Therapie und verschlechtere die Langzeitprognose. Die Früherkennung von Lungenkrebserkrankungen sei deshalb ein wichtiges Ziel, um die Lebensqualität und die individuelle Prognose der Betroffenen zu verbessern.
Jährlich fordert Asbest noch rund 1500 Tote in Deutschland
Das Erweiterte Vorsorge-Angebot-Lunge (EVA-Lunge), das auf der Grundlage der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge beziehungsweise des SGB VII erfolge, richte sich an Versicherte, bei denen das Vorliegen der BK-Nr. 4103 anerkannt ist, oder die an ihrem Arbeitsplatz – mit Beginn vor dem Jahr 1985 – mindestens zehn Jahre lang einer Asbestexposition ausgesetzt waren.
Zudem müssen sie mindestens 55 Jahre alt sein und einen Zigarettenkonsum von mindestens 30 Packungsjahren vorweisen. Bei EVA-Lunge handelt es sich laut DGUV um das einzige derartige Lungenkrebs-Früherkennungsangebot, das flächendeckend in Deutschland vorhanden sei.
Trotz eines umfassenden Verbots im Jahr 1993 sterben jährlich etwa 1500 Menschen an den Folgen von Asbest. Dies geht aus dem nationalen Asbest-Profil für Deutschland der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor.