Sozialgericht München
MVZ: Ohne ärztliche Leitung keine ordnungsgemäße Leistungserbringung
Fällt die ärztliche MVZ-Leiterin wegen Schwangerschaft aus, muss laut Münchener Sozialgericht nahtlos eine neue Leitung benannt werden. Sonst droht Honorarkürzung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.