Streik in Kitas
Manche Kitas müssen Eltern Geld erstatten
NEU-ISENBURG. Der ab diesem Montag bundesweite Streik in Kindertagesstätten, -gärten und Horten wirft für viele Eltern die Frage auf, ob sie die geleisteten Beiträge kürzen können.
Bei einem länger andauernden Streik sollten Eltern prüfen, ob sie Gebühren kürzen können. Dafür muss ein Blick in die Gebührensatzungen der Kita-Träger geworfen werden.
Manche lassen eine Kürzung zu, wenn es beispielsweise zu "Sonderschließungszeiten aus besonderem Anlass kommt, die mehr als fünf Betriebstage andauern".
Andere lehnen das mit dem Argument ab, dass es sich bei einem Streik um höhere Gewalt für den Betreiber der Betreuungseinrichtungen handele.
Für Ärzte als Arbeitgeber wichtig: Urlaub muss der Chef genehmigen, wenn dem keine betrieblichen Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Mitarbeiter haben zudem ein Recht darauf, dass ihr Lohn fortgezahlt wird, wenn sie aus "persönlichen Gründen für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" vom Arbeiten abgehalten werden.
Dazu zählt auch ein Kita-Streik - insbesondere, wenn er nicht rechtzeitig angekündigt wurde. Steht er länger fest, sollte an eine Alternative für die Kids gedacht werden. (bü)