Bundesarbeitsgericht
Mehr Urlaub für Ältere ist nicht diskriminierend
ERFURT. Bei schwerer oder körperlich ermüdender Arbeit dürfen Arbeitgeber älteren Mitarbeitern mehr Urlaub gewähren.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt billigte jetzt zwei zusätzliche Urlaubstage für Arbeitnehmer ab 58 bei einer Schuhfabrik in Rheinland-Pfalz.
Dies sei keine Altersdiskriminierung. Auch Ärzte können daher nach Alter gestaffelten Urlaub gewähren, wenn sie den Job ihrer Fachangestellten für besonders anstrengend halten.
Der Manteltarif sieht dies seit 2013 auch vor. Der Urlaubsanspruch beträgt danach zunächst 28, ab 55 Jahren 30 Arbeitstage.
Das BAG betonte, dass sich nicht tarifgebundene Betriebe hier auch am einschlägigen Tarifvertrag orientieren können. (mwo)
Az.: 9 AZR 9561/12