Personalführung

Mitarbeiterfoto muss nicht stets gelöscht werden

Veröffentlicht:

ERFURT. Viele Arztpraxen haben auf ihrer Website ein Foto des Praxisteams integriert. Wenn eine Medizinische Fachangestellte (MFA) ausscheidet, muss nicht sofort ein neues Foto her.

Denn nur wenn die MFA einen guten Grund dafür nennt, muss ihr Bild aus dem Netz, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. "Bildnisse" ihrer Mitarbeiter dürfen Unternehmen laut Gesetz nur mit deren Einwilligung veröffentlichen.

Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen.

Im Streitfall hatte ein Unternehmen einen Werbefilm gedreht. Als ein Mitarbeiter ausschied, verlangte er, dass sein Ex-Arbeitgeber den Film aus dem Netz nimmt.

Ohne Erfolg: "Eine ohne Einschränkung erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses", urteilte das BAG. Hier habe der Arbeitnehmer keinerlei Einschränkungen gemacht.

Ein Arbeitnehmer könne allerdings seine Einwilligung widerrufen, wenn er hierfür einen "plausiblen Grund" angibt. Auch das habe hier der Arbeitnehmer aber nicht getan.

Welche konkreten Gründe hier gelten würden, hatte das BAG daher nicht zu entscheiden. Beim Praxisfoto wäre es aber wohl ein wichtiger Grund, wenn die MFA nun in einer konkurrierenden Praxis arbeitet. (mwo)

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Az.: 8 AZR 1011/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Auftakt

Neuer MFA-Tarifvertrag: Verhandlungen in Berlin gestartet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen