Bürokratie
Noch keine Änderungen bei Mindestlohn-Regelung
Auch nach dem Koalitionsgipfel sind keine Änderungen bei den Regeln zum Mindestlohn in Sicht. Vorerst bleibt es weiter bei den aufwändigen Bestimmungen zur Dokumentation der Arbeitszeiten.
Veröffentlicht:BERLIN. Nach dem weitgehend ergebnislosen Koalitionsgipfel pocht die Union auf weitere Gespräche über Änderungen beim Mindestlohn.
"Den Problemen kann sich auch die SPD nicht verschließen. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, an der Lösung zügig weiter zu arbeiten", erklärte die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt am Montag in Berlin.
Auch aus der CDU verlautete, alle Beteiligten seien übereingekommen, auf Fachebene weiter zu sprechen. Es herrsche beiderseitiges Verständnis, dass in einzelnen Fragen Änderungen unbedingt nötig seien.
Die große Koalition hatte das Thema in der Nacht vertagt. Damit gelten die Regeln vorerst weiter. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte im ZDF, die Dokumentationspflichten seien angemessen und notwendig.
Würden die Arbeitsstunden nicht ordentlich erfasst, könne der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht eingehalten werden. Hasselfeldt sagte, die SPD sei derzeit nicht zu Änderungen bereit: "Das bedaure ich, aber das ist nicht das Ende vom Lied."
Die Union will die jetzige Grenze für die Dokumentationspflicht von einem Bruttogehalt von 2958 Euro auf 1900 Euro senken. Gerade Handwerkerbetriebe hielten den Bürokratieaufwand für unverhältnismäßig, hieß es. Auch Arztpraxen würden aufgrund der Gehaltsstruktur von einer solchen Änderung profitieren.
Ferner dringt die Union auf Änderungen etwa für ehrenamtliche Tätigkeiten in Kirchen oder Sportvereinen, weil mit den üblichen Pauschalen Angebote wie Chor- oder Trainingsstunden mitunter nicht gehalten werden könnten. Auch die Regeln für die Arbeitszeit in der Gastronomie und in der Saisonarbeit in der Landwirtschaft müssten flexibler werden. (dpa/ger)