Hausärzteverband Hessen berichtet
Offenbar bundesweit Regressanträge wegen Pneumokokken-Vorsorge
Das Argument des hessischen HÄV-Vorsitzenden ist nachvollziehbar: auch eine nur vertragsarztrechtlich verfrühte Pneumokokken-Impfung entfaltet doch ihre Schutzwirkung. Deshalb Regresse zu verhängen, erscheint kleingeistig.