GOÄ-Honorar
PVS Verband meldet teils heftige Honorarrückgänge
Eine erste Trendauswertung bestätigt die Erwartung, die Pandemie werde auch an der privatärztlichen Leistungserbringung nicht spurlos vorübergehen. Von Honorareinbrüchen um bis zu 70 Prozent ist die Rede.
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Mehr Umsatz mit Privatpatienten? Im Moment ist auch das nicht garantiert.
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Berlin. Von teils dramatischen Honorarrückgängen berichtet der PVS Verband. Je nach Fachgruppe seien die Privateinnahmen in der letzten Märzwoche um bis zu 70 Prozent gegenüber der Vergleichsperiode 2019 eingebrochen. Laut Verbandsgeschäftsführer Stefan Tilgner würden bei Allgemeinmedizinern durchschnittlich 35 Prozent Rückgang beobachtet, bei Orthopäden 50 Prozent und bei HNO-Ärzten um die 60 Prozent. Augenärzten hätten sogar noch höhere Einbußen zu verkraften.
Man werde die Entwicklung „weiter mit großer Sorgfalt beobachten“, denn die Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit seien „entscheidend für den Fortbestand der Praxen und damit für die ambulante Versorgungsstruktur“. Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen hatte zuletzt für 2014 ermittelt, dass sich der durch private Leistungserbringung erwirtschaftete sogenannte Mehrumsatz niedergelassener Ärzte auf bundesweit rund sechs Milliarden Euro beziffern lässt. Mit „Mehrumsatz“ ist die Differenz zur Abrechnung der gleichen Leistung nach EBM gemeint.
Mehr Zahlen Mitte Mai
Der PVS-Verband argumentiert, dass häufig erst diese Gelder Praxisinhabern Investitionen in Personal, Medizintechnik und Infrastruktur ermöglichten, die allein aus kassenärztlichem Einkommen nicht zu stemmen wären. Im Schnitt würden Niedergelassene rund ein Viertel ihrer Gesamteinnahmen mit Privatleistungen erzielen, einige Fachgruppen deutlich mehr – etwa Orthopäden (40 %) oder HNO- und Augenärzte (je >30 %). In einigen Praxen seien die Privateinnahmen aktuell schon unter zehn Prozent der Gesamteinnahmen abgerutscht. Man wolle die Situation jetzt systematisch aufbereiten und Mitte Mai valide Zahlen präsentieren, kündigte eine Verbandssprecherin an.
Kürzlich hatte bereits der Privatärztliche Bundesverband (PBV) von „enorme(n) Verdienstausfälle(n) in den privatärztlichen Praxen“ berichtet, weil unter dem Eindruck der Coronakrise „reguläre Behandlung verschoben oder abgesagt werden müssen“. Allerdings moniert der Verband auch ein privatärztliches Honorarmanko. Die Behandlung Corona verdächtiger Patienten sei „mit einem extremen Zeitaufwand verbunden, der in der GOÄ in keinster Weise abgebildet ist“. Das gelte auch für längere Telefonate oder Videosprechstunden.
Videokontakt analog abrechnen
Einem Hinweis des Abrechnungsdienstleisters Büdingen Med zufolge sind Telefonsprechstunden privat nach den GOÄ-Beratungsziffern 1 oder 3 zu erbringen; beide GOP beinhalten die Option zu telefonischer Kontaktaufnahme. Zudem kann bei Ausstellung einer AU die GOP 70 angesetzt werden.
Zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Videokontakt empfiehlt die PVS Südwest die Analogabrechnung. Nachdem die KBV in ihrem Einzugsbereich psychotherapeutische Sitzungen am Bildschirm befristet bis Ende Juni erlaubt habe, lasse sich das „unseres Erachtens auch auf die Privatabrechnung übertragen“. Dabei sei dann „die jeweilige Leistung analog mit dem Zusatz ‚Leistung per Video‘ oder ‚Video-Sitzung‘ oder ‚Video-Sprechstunde‘ zu versehen“. Die Analogabrechnung sei deshalb erforderlich, weil die GOÄ – außer eben in den GOP 1 und 3 – grundsätzlich direkte persönliche Arzt-Patienten-Kontakte fordert.