Urteil Bundessozialgericht
Pädiater dürfen fachärztliche Leistungen nur mit entsprechender Zulassung abrechnen
Eine Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin wollte gastroenterologische Gebührenordnungspositionen des EBM abrechnen. Das geht aber nur mit entsprechender Zulassung, entschied das Gericht.