Bundessozialgericht
Pauschale Honorar-Kappung erlaubt
Die KV Schleswig-Holstein durfte Honorarbescheide für sämtliche Fachärzte in ihrer Zuständigkeit pauschal korrigieren. Allerdings nur, weil dies wirtschaftlich zu rechtfertigen war.
Die KV Schleswig-Holstein durfte Honorarbescheide für sämtliche Fachärzte in ihrer Zuständigkeit pauschal korrigieren. Allerdings nur, weil dies wirtschaftlich zu rechtfertigen war.
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