K.O.-Katalog
Pauschale oder Einzelleistung - das ist hier die Frage
Mit dem 2013 überarbeiteten Hausarzt-EBM hielt auch eine Art K.O.-Katalog wieder Einzug in die Abrechnung. Wer K.O.-Leistungen erbringt, muss nun genau nachrechnen. Wie, das erläutert unser Abrechnungsexperte.