Kommentar zur neuen Apothekenbetriebsordnung
Peinlichkeit vor Patienten
Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung wird die Schraube bei der Regelungsdichte im Gesundheitswesen wieder um eine halbe Umdrehung angezogen. Und das bekommen nicht nur Apotheker in den Offizinen zu spüren, sondern an einigen Stellen auch Ärzte.
Bei den Rezepturen beispielsweise häuft sich der Gesprächsbedarf, weil Apotheker jetzt verpflichtet sind, die Verordnungen von Ärzten für Rezepturen einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
Wenn dann ein Arzt Wirkstoffe miteinander kombiniert, die aus pharmakologischer Sicht inkompatibel sind, dann müssen Apotheker die Bedenken mit dem verordnenden Arzt abklären. Das ist keine Schikane, sondern soll vor allem der Sicherheit der Patienten dienen.
Ärzte, die häufig oder auch nur gelegentlich Rezepturen verordnen, tun daher gut daran, die vorhandenen Hilfsmittel für standardisierte Rezepturen zu nutzen. Wichtig ist auch, sich mit den Apothekern vor Ort zusammenzusetzen.
Ziel sollte es sein, einen Plan zu entwerfen, was geschieht, wenn einmal eine Rezeptur nicht plausibel erscheint.
Denn nichts ist für einen Arzt peinlicher als ein Patient, der vom Apotheker in die Praxis zurückgeschickt wird - letztlich mit der Begründung, dass der Arzt nicht wisse, wie er eine korrekte Verordnung aufschreibt.
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