Landessozialgericht Stuttgart
Privatarzt operiert eigene Patienten in Privatklinik: Sozialversicherungspflicht
Ohne eigenes unternehmerisches Risiko und bei organisatorischer Voll-Unterstützung durch die Klinik befindet sich auch ein privater Operateur, der nur eigene Patienten behandelt, in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.