Profitieren Krankenkassen von überhöhten Beiträgen?

Zahlen freiwillig Versicherte für ihre Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und für Kapitalerträge gelegentlich zu hohe Beiträge? Der Fall eines TK-Versicherten aus Niedersachsen deutet darauf hin, dass es hier Probleme gibt.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Hat die Kasse bei Beiträgen freiwillig Versicherter zu viel kassiert? Die Zentrale der TK in Hamburg (Archivbild).

Hat die Kasse bei Beiträgen freiwillig Versicherter zu viel kassiert? Die Zentrale der TK in Hamburg (Archivbild).

© Malte Christians/dpa

BREMEN. Behalten Krankenkassen unrechtmäßig eingezogene Beiträge ein? Der Steuerberater Gerd Renker aus Ganderkesee bei Bremen ärgert sich seit Jahren über falsch formulierte Formulare, mit denen manche Krankenkassen die Einkünfte von bisher kostenlos mitversicherten Familiengliedern oder freiwillig Versicherten erfragen. Er findet die Formulare "gesetzeswidrig" und kündigt an, Krankenkassen zu verklagen.

Der Steuerberater hat unter anderem Deutschlands größte Kasse im Visier, die Techniker Krankenkasse (TK). Sie berechne bei manchen freiwillig Versicherten zu hohe Beiträge.

Zum Beispiel bei Christoph R., TK-Versicherter aus Oldenburg (Name von der Redaktion geändert). Als er im vergangenen Jahr pensioniert wurde, schickte ihm seine Kasse einen Fragebogen, um die Beiträge neu festzulegen. R. besitzt eine Wohnung, für die er Miete kassiert. Laut TK-Fragebogen musste er die Einnahmen, also die Bruttomiete, angeben, wie er sagt. Aber geht es nicht um die Mieten nach Kosten, also die Nettomiete?

"Es geht um richtig fettes Geld"

"Das kann es ja wohl nicht sein", so R. zur "Ärzte Zeitung". Er wandte sich also an seine Kasse. "Da wurde mir am Telefon gesagt, ich müsse zur Beitragsberechnung meine Bruttomieteinnahmen angeben. `Die Nettomiete interessiert uns nicht`, hieß es", berichtet R.. Doch das ist falsch.

"Hier geht es um keine Kleinigkeiten, sondern um richtig fettes Geld, das die Kassen wissentlich an überzahlten Beiträgen ihrer Mitglieder einbehalten", sagt Steuerberater Gerd Renker. Der Verlust pro Versichertem könne im Zweifel bei 4000 Euro pro Jahr liegen. Wie hoch die Dunkelziffer der freiwillig Versicherten ist, die zu hohe Kassenbeträge zahlen, könne man aber nur vermuten, sagt Renker.

In der Tat: Manche Kassen, unter ihnen die TK, fragen in ihren Fragebögen für freiwillig Versicherte oder kostenlos Familienmitversicherte regelmäßig fälschlicherweise nach den Einnahmen der Versicherten, um die Beiträge festzulegen, aber nicht nach den Einkünften, also Einnahmen minus Kosten, wie es korrekt wäre. Denn die Beiträge dürfen nur nach den Einkünften berechnet werden, nicht aber nach den Einnahmen.

Wieviel bleibt von 1000 Euro?

Bekanntlich sind Einnahmen im Zweifel höher als die Einkünfte. So können sich Mieteinnahmen zum Beispiel auf 1000 Euro belaufen, die Einkünfte aber nur etwa nur auf 700 Euro im Monat, weil der Versicherte zum Beispiel die Zinsen für einen Kredit für das Mietobjekt abzahlen muss und diese Zinsen natürlich von den Einnahmen abzieht. Trägt ein Versicherter nun guten Glaubens seine Einnahmen ins Formular ein, bekommt er ein Problem: Die Kassen tun so, als wären dies die Einkünfte und berechnen seinen Beitrag anhand dieses zu hohen Betrages. Und es geht hier nicht nur um Mieten, sondern auch um Pachten und Kapitalerträge. Gewiss, letztlich werden die Beiträge auf Basis des Steuerbescheides berechnet, und der Bescheid bezeichnet die Einkünfte korrekt. Im Zweifel wird dann der Beitrag ab sofort korrekt angesetzt. "Aber der Steuerbescheid kann mehrere Jahre auf sich warten lassen", sagt Renker. "In dieser Zeit zahlt der Versicherte zu viel."

Wird er sein Geld zurück bekommen? Klar ist: "Wer laut Steuerbescheid zu geringe Beiträge an die Kassen gezahlt hat, muss natürlich nachzahlen", sagt Renker.

TK will Formulare ändern

"Es stimmt, dass es wegen der Verwendung der Begriffe "Einkünfte" und "Einnahmen" beim Endverbraucher zu Missverständnissen kommen kann", erklärt TK-Sprecher Hermann Bärenfänger. Dies werde man in den Formularen nun schnellstmöglich ändern. Frühestens im September könnten die korrekten Formulare eingesetzt werden, hieß es. Im Übrigen kämen die fraglichen Fälle selten vor und könnten schnell aufgeklärt werden. Die Gruppe der freiwillig Versicherten sei "sehr klein", meint Bärenfänger. Nach eigenen Angaben hat die Kasse rund eine Million freiwillig Versicherte. Wie viele davon betroffen sind, wisse man nicht. "Wir haben jedenfalls keine Beschwerdelage", so der TK-Sprecher. Wie dem auch sei. Christoph R. aus Oldenburg muss zahlen. Er hat in diesem Jahr erneut einen Fragebogen zugesandt bekommen mit der erneuten Forderung, die Einnahmen anzugeben. "Wenn man sich die Dunkelziffer der Versicherten vorstellt, denen es ebenso geht, kommt man unter Umständen auf ungeahnte Beträge einbehaltenen Geldes", sagt Renker.

Das BVA bestätigt auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" das Problem. "Die aufsichtsrechtliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen", so das BVA.

Dass es bei der Beitragsbemessung auch freiwillig Versicherter um die Einkünfte geht, steht in der Regelung des GKV-SV: Zunächst sei dort zwar von Einnahmen die Rede. "In Paragraf 3, Absatz 1b  werden aber die Ausnahmen beschrieben", sagt Renker. "Dort heißt es ganz klar, dass von den Einnahmen aus Mieten, Verpachtungen und Kapitalerträgen die Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Hier zählen also die Einkünfte!"

Renker fordert von der Kasse nun eine Rückrufaktion. "Es geht nicht an, dass eine Kasse mehr Geld als erlaubt kassiert und dann nur auf Nachfrage überzahlte Beiträge zurück erstattet", so Renker zu "Ärzte Zeitung".

Der TK ist die Gruppe der Betroffenen wohl nicht groß genug. "Es ist keine Rückrufaktion geplant", heißt es bei der TK in Hamburg. Die Betroffenen müssen sich schon selber an ihre Kasse wenden. Doch der Umstand, dass es bei der TK keine "Beschwerdelage" gibt, könnte auch bedeuten, dass viele nichts von ihren überhöhten Beiträgen ahnen.

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