Wirtschaftliche Arzneimittelverordnung
Rabatte sollen bei Auffälligkeitsprüfung jetzt vorab einkalkuliert werden
Hersteller-Rabatte ersparen den Krankenkassen jährlich Ausgaben in Milliardenhöhe. Diese Ersparnis soll bei der Bewertung der arztseitig veranlassten Medikamentenkosten nun früher berücksichtigt werden.