Fastenmonat im Islam
Ramadan beginnt – Cave bei chronisch Kranken!
Am Dienstag hat für Moslems der Fastenmonat Ramadan begonnen. In Praxen heißt das: Erhöhte Aufmerksamkeit vor allem bei chronisch kranken Patienten dieser Religionszugehörigkeit.
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Der Halbmond auf dem Minarett der Abubakr Moschee in Frankfurt (Hessen) hebt sich als Schattenriss vor der Sonne ab. Nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang dürfen Moslems auch während des Ramadan essen und trinken.
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Frankfurt/Main. Erneut steht der muslimische Fastenmonat Ramadan im Zeichen der Corona-Krise. „Wir werden zum zweiten Mal einen eingeschränkten und außergewöhnlichen Ramadan haben, so wie es unsere christlichen Freunde bereits zu Ostern hatten“, so Ünal Kaymakci von der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH). „Das ist misslich, da zum Ramadan erst die Gemeinschaft die spirituelle Atmosphäre richtig aufkommen lässt.“
Wegen der Corona-Pandemie werde das allabendliche Fastenbrechen wohl hauptsächlich im engsten Familienkreis stattfinden. Und bei Gottesdiensten werde beispielsweise auch auf Online-Predigten zurückgegriffen. „Wir müssen auch abwarten, was von der Politik in Sachen Corona-Regeln weiter entschieden wird“, sagt Kaymakci.
Der diesjährige Fastenmonat Ramadan hat am Dienstag (13. April) begonnen und endet am 12. Mai. In dieser Zeit dürfen gläubige Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang unter anderem keine Nahrung zu sich nehmen und nichts trinken.
Für Kranke keine Verpflichtung zum Fasten
Für viele Praxen sind die besonderen Anforderungen für Patienten während des Ramadan längst Routine. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen in dieser Zeit vor allem chronisch kranke Patienten, die dem Islam angehörig sind. Obwohl schwangere, alte und kranke Menschen im Islam eigentlich nicht zum Fasten verpflichtet sind, tun es viele Gläubige dennoch. Bei Diabetes beispielsweise drohen durch Fasten tagsüber Hypo- und nach dem abendlichen Fastenbrechen Hyperglykämien. Dementsprechend ist in dieser Zeit die Medikation anzupassen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft verweist regelmäßig auf die „Leitlinie zu Diabetes und Ramadan“ der „International Diabetes Federation“
Komplikationsrisiken gibt es während des Fastenmonats auch bei Menschen, die schwer körperlich arbeiten, bei Dialyse-Patienten, bei Schwangeren und im hohen Alter mit schlechtem Gesundheitszustand. Erst vor einigen Tagen hatte ein Islamwissenschaftler darauf hingewiesen, dass eine Corona-Impfung aus religiöser Sicht auch während des muslimischen Fastenmonats möglich sei. (eb/dpa)