AOK Plus
Reflexion statt Regresskeule
In Thüringen und Sachsen haben KVen und Kasse vereinbart, dass Ärzte bei Nichtbeachtung der Arzneirichtlinien nicht sofort belangt werden: Beratung ist dann angesagt.
Veröffentlicht:WEIMAR. Ärzte in Thüringen und Sachsen bekommen Schonfrist bei unwirtschaftlichen Verordnungen: Bisher drohte niedergelassenen Ärzten die Regresskeule, wenn sie sich nicht an die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) hielten. So schnell geht es nun nicht mehr.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in beiden Ländern haben mit der AOK Plus, der größten Kasse vor Ort, erstmals eine Vereinbarung zur Vermeidung von Arzneikostenregressen geschlossen.
Beratung und Information vor Regress heißt es nun auch, wenn Ärzte die Verordnungsausschlüsse und -einschränkungen der Arzneimittelrichtlinien nicht beachtet haben. "Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wird sich die AOK Plus in der Regel dann zunächst an die beiden KVen wenden", heißt es in einer Mitteilung der KV Thüringen.
In einer Arbeitsgruppe werden Vertreter beider Parteien entscheiden, welche Verordnungen von Ärzten künftig hinterfragt werden sollten. Die betroffenen Mediziner erhalten danach einen Brief über ihre verordneten Arzneimittel mit potenzieller Regressgefahr - inklusive Tipps zur künftigen Vermeidung und den rechtlichen Grundlagen.
Die Vertragsärzte haben nach Angaben der KV anschließend Zeit, ihre Verordnungspraxis umzustellen oder die Gründe für den Ausnahmefall zu dokumentieren.
"Bitte nutzen Sie diese Zeit für die Reflexion Ihrer Vorgehensweise", ruft die KV Thüringen ihre Mitglieder auf. Denn nach sechs Monaten werde die AOK Plus noch einmal nachhaken und über einen Prüfantrag entscheiden. (rbü)