Medikationsplan

Regierung bleibt bei "Nein" zu Apothekern

Der Medikationsplan ist Sache des Arztes, nicht des Apothekers. Das hat die Bundesregierung jetzt erneut bekräftigt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Apotheker wünschen sich seit langem, als Medikationsmanager mehr Gewicht in der ambulanten Versorgung zu erhalten. Zumindest was die Anfertigung eines Medikationsplanes angeht, wie er im Entwurf des E-Health-Gesetzes vorgesehen ist, bleiben die Offizinbetreiber weiterhin außen vor.

Unterstützung erhielt die Branche kürzlich vom Bundesrat, der in einer Stellungnahme zu dem - im übrigen nicht zustimmungspflichtigen Gesetz - auch Apotheker in die "Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans" einbinden will. Diesem Ansinnen hat die Bundesregierung nun eine deutliche Absage erteilt: Diesem Vorschlag stimme man "nicht zu".

Es sei "sachgerecht, einen Anspruch des Versicherten auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans nur gegenüber dem behandelnden Arzt vorzusehen". Immerhin: Apotheker sollen, wie von den Ländern gewünscht, den Plan aktualisieren dürfen. Jedoch nur, wenn Versicherte dies ausdrücklich wünschen.

Aufgeschlossen ist die Bundesregierung auch für die Bitte der Länderkammer, im Rahmen von Modellprojekten wie etwa der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen ("ARMIN") Ausnahmen vom Arzt-Monopol in Sachen Medikationsplan zuzulassen. Eine entsprechende Klarstellung im Gesetzentwurf werde befürwortet.

Zudem will die Bundesregierung den Vorschlag der Länder prüfen, den KVen mehr Rechte zur Verarbeitung personenbezogner Daten einzuräumen; doch nur, wenn die KVen die Daten zur Versorgungsforschung nutzen. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Bundesverwaltungsgericht am Simsonplatz in Leipzig

© Bildagentur-online/Schoening

Bundesverwaltungsgericht

Podologin kann sektorale Heilpraktikererlaubnis beanspruchen