Bayern
Regresse bringen KV auf die Palme
Die KV Bayern sieht die ambulante Versorgung gefährdet. Der Übeltäter heißt Wirtschaftlichkeitsprüfung. Vor allem Hausärzte sind betroffen, die viele schwer kranke Patienten betreuen. Nach dem Willen der KV soll der Fachgruppendurchschnitt fallen.
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Übertriebene Angst vor dem Ruin? Nur 0,7 Prozent der Ärzte in Bayern traf 2010 ein Regress, so die Kassen.
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MÜNCHEN. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Fachgruppendurchschnitten muss nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgeschafft werden.
Auch die gesetzlichen Vorgaben, nach denen die Krankenkassen gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Vereinbarungen über die Volumina der Arzneimittelausgaben pro Jahr treffen sollen, müssten geändert werden, verlangt Bayerns KV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz.
Hintergrund der Forderungen ist eine KVB-interne Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arznei- und Heilmittelverordnungen nach Fachgruppendurchschnittswerten im hausärztlichen Bereich.
Dabei habe sich gezeigt, dass von diesen Prüfungen vor allem und in erster Linie "Versorgerhausärzte" getroffen werden. Das seien Hausärzte, die praktisch die gesamte medikamentöse Versorgung ihrer Patienten übernehmen, erläuterte Krombholz vor der Presse in München.
Die Ergebnisse der Überprüfung sind in einer 44-seitigen Broschüre zusammengefasst, die die KVB in diesen Tagen an alle Hausärzte in Bayern verschickt.
20 Prozent sind "untypische Hausärzte"
Die Broschüre sei auch ein Leitfaden für Hausärzte, die sich mit einem Widerspruch gegen ein Regressverfahren wehren wollen, erläuterte Krombholz.
So habe sich gezeigt, dass in Bayern etwa 20 Prozent der Hausärzte sogenannte "untypische Hausärzte" sind, die keine oder nur wenige Verordnungen ausstellen.
Das drücke jedoch den Durchschnitt der Verordnungskosten bei den ausschließlich hausärztlich tätigen Kollegen.
Bei ihren Untersuchungen habe die KVB außerdem festgestellt, dass die Verordnungstiefe in den einzelnen Hausarztpraxen sehr unterschiedlich ist.
Auch dies führe dazu, dass der Fachgruppendurchschnitt nicht mehr als Aufgreifkriterium zur Wirtschaftlichkeitsprüfung herangezogen werden kann, erklärte Krombholz.
Ähnliches gelte für die Altersstruktur der Patienten einer Praxis, die nur mit einem groben Raster erfasst werde. Je höher das Durchschnittsalter der Patienten einer Praxis ist, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass die Praxis in die Prüfung kommt.
Praxen, die einen höheren Anteil an Patienten mit schweren Erkrankungen haben, hätten ebenfalls ein deutlich höheres Risiko, geprüft zu werden, so Krombholz.
Unstimmigkeiten gebe es schließlich auch bei den Hausarztverträgen. Bei der Bereinigung hätten einige Kassen zwar die Zahl der eingeschriebenen Patienten herausgerechnet, jedoch nicht oder nur teilweise die zugehörigen Verordnungen bereinigt. Der einzelne Hausarzt könne das aber nicht überprüfen.
Kassen setzen sich zur Wehr
In einer ersten Stellungnahme widersprachen die Krankenkassen dem Ansinnen der KVB. Wer im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnet, müsse keinen Regress befürchten.
Schon im Vorfeld werde verhindert, dass Ärzte mit vielen älteren und schwer erkrankten Patienten sowie Ärzte mit Praxisbesonderheiten überhaupt in Prüfverfahren geraten.
Insgesamt gesehen seien Wirtschaftlichkeitsprüfungen sinnvoll, da sie den sorgsamen Umgang mit Versichertengeldern sichern, so die Krankenkassen. Von rund 30.000 möglichen Prüfverfahren im Jahr 2010 seien tatsächlich nur 742 Prüfverfahren bei etwa 400 Ärzten eingeleitet worden.
Nach Klärung von Praxisbesonderheiten und anderen begründbaren Verordnungssachverhalten seien bis einschließlich drittes Quartal 2010 nur in 207 Prüfverfahren Regresse ausgesprochen worden. Somit seien lediglich 0,7 Prozent der Vertragsärzte betroffen, teilten die Kassen mit.
Krombholz sagte demgegenüber, die Sorge vor einem Regress sei für viele Niedergelassene "extrem belastend". Die massive Regressgefahr bedrohe auch die flächendeckende ambulante Versorgung, da immer weniger junge Ärzte bereit seien, sich unter diesen Umständen niederzulassen.