Kommentar

SARS-CoV-2-Epidemie: Kliniken vor der Bewährungsprobe

Die Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Epidemie werden immer drastischer. Nun rollt die Welle auf Kliniken zu. Die werden sich wappnen müssen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Besondere Situationen fordern besondere Maßnahmen. Noch liegen nicht sehr viele Patienten mit COVID-19 auf Intensivstation, aber die aktuelle Kurve von Neuinfektionen lässt erwarten, dass sich dies schon binnen Tagen ändern könnte.

Insofern sind die Überlegungen, dass Krankenhäuser planbare Operationen jetzt verschieben, um Kapazitäten für die zu erwartende Welle schwer Erkrankter gewappnet zu sein, richtig und wichtig. Es gibt zwar viele Gründe, zuversichtlich zu sein, dass es nicht zu Zuständen wie in Italien kommt, wo die Kliniken längst am Limit arbeiten.

In Deutschland gibt es deutlich mehr Klinikbetten, auch Intensivbetten als in den meisten anderen Ländern. Was sonst als Kostennachteil empfunden wird, könnte sich in der Krise als Überlebensvorteil für viele erweisen.

Allerdings müssen die Maßnahmen ineinandergreifen: Das Aussetzen der Personaluntergrenzen gehört auch dazu, ebenso genügend Schutzausrüstung für Ärzte und Pflegende in Praxen, Kliniken und Altenheimen.

Und wenn jetzt das öffentliche Leben heruntergefahren wird und Schulen und Kitas geschlossen werden, dann muss für die Menschen, die für die Versorgung der Patienten zuständig sind, auch eine Kinderbetreuung gewährleistet sein. Denn Großeltern, auch das ist eine vorgeschlagene Maßnahme, sollten von ihren Enkelkindern derzeit lieber ferngehalten werden. Auch diese Säule der Kinderbetreuung, die immer noch an vielen Stellen trägt, könnte also wegbrechen.

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Last but not least bleibt die Frage nach den Kosten: Die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sich darüber jetzt nicht im Klein-Klein zu verlieren, ist verständlich. Immerhin brechen mit den elektiven Eingriffen wichtige Einnahmen weg.

Einen Blankoscheck wird es dennoch nicht geben, und das ist auch gut so. Auch im Krisenfall sollte das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht in Vergessenheit geraten.

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

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