Klinikreform
Sachsen fürchtet starke Eingriffe in Krankenhausstruktur
Seit dem Jahresbeginn gilt in Sachsen ein neues Krankenhausgesetz. Nun ist eine Klinikreform auf Bundesebene in Sicht. In einer gemeinsamen Erklärung setzen sich alle Akteure im sächsischen Gesundheitswesen dafür ein, dass die Bundesvorgaben regionale Besonderheiten im Freistaat berücksichtigen.
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Häuser in ländlichen Regionen und Unikversitätsklinika bestimmen die Krankenhauslandschaft in Sachsen. Die Akteure im Freistaat wünschen sich, dass die speziellen Bedürfnisse der Region in der Klinikreform des Bundes berücksichtigt werden. Hier das Universitätsklinikum in Leipzig. (Archivbild)
© Sebastian Willnow / dpa
Dresden. Die Akteure des sächsischen Gesundheitswesens sehen einen großen Bedarf an Investitionen in die Krankenhäuser des Freistaats. Hier sei sich der Freistaat seiner Verpflichtungen bewusst, teilte das sächsische Sozialministerium gemeinsam mit den Krankenkassen, der KV Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, dem Sächsischen Landkreistag sowie dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag in Dresden mit.
Seit den 1990er Jahren habe der Freistaat rund sechs Milliarden Euro in die Kliniken investiert. Allerdings müsse aber auch der Bund prüfen, wie er den notwendigen Umbau in Sachsen finanziell unterstützen könne.
Zu den Vorschlägen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzten Regierungskommission zur Reform der Krankenhäuser teilten das Ministerium und die anderen Akteure mit, diese bedürften einer verantwortungsvollen und ausgewogenen Chancen- und Risikobewertung, um zukunftsfähige Versorgungsstrukturen und ein solides Finanzierungssystem zu etablieren.
„Bewährte Strukturen“ sollen erhalten bleiben
Bei der auch in Sachsen angestrebten gezielten qualitäts- und patientenorientierten Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft müsse vor allem der sich abzeichnende teils dramatische Mangel an Ärzten und Pflegekräften sowie der spürbare Bevölkerungsrückgang besonders in den ländlichen Regionen beachtet werden.
Jetzt gelte es in der aktuellen Krankenhausplanung, bundeseinheitliche Vorgaben und Kriterien sowie auch regionale Besonderheiten und Kompetenzen zu berücksichtigen. Dabei sollen grundsätzlich die „bewährten Strukturen in Sachsen erhalten“ bleiben.
Dies müsse sich auch über eventuelle „Bundesvorgaben zu neuen Versorgungsstufen abbilden“ lassen. In Sachsen gilt seit dem Jahresbeginn ein neues Krankenhausgesetz. Für dessen Ausarbeitung hatten sich die Akteure des Gesundheitswesens in den Jahren 2021 und 2022 in einer Zukunftswerkstatt mit der sächsischen Krankenhausstruktur befasst. (sve)