Patientendaten

Schleswig-Holstein will klinische Daten für Forschungszwecke besser nutzen

Die Landesregierung im Norden will Datennutzungsbeschränkungen aufheben, damit Patientendaten für die Forschung analysiert werden können. Allein am UKSH könnten dann die Daten von einer halben Million Patienten jährlich für Analysen genutzt werden.

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In Schleswig-Holstein: Daten aus Krankenhäusern sollen zukünftig leichter für die Forschung verwendet werden können.

In Schleswig-Holstein: Daten aus Krankenhäusern sollen zukünftig leichter für die Forschung verwendet werden können.

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Kiel. Schleswig-Holsteins Landesregierung hat eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes beschlossen, um eine verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu ermöglichen. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) begrüßte am Freitag den Schritt und erwartet unter anderem Verbesserungen für Menschen mit seltenen Erkrankungen.

Bisherige Datennutzungsbeschränkungen für im Krankenhaus erhobene Daten waren aus Sicht der Landesregierung praxisfern und hatten insbesondere die Bereiche „Big Data" und "Künstliche Intelligenz" benachteiligt. Für Forschungsvorhaben dürfen Patientendaten nun gemäß den DSGVO-Regelungen sowie dem Landesdatenschutzgesetz verarbeitet werden. Die Regelungen gelten auch für im Krankenhaus gewonnene Biomaterialien, wenn deren Nutzung für Forschungszwecke die Behandlung der Patienten nicht beeinträchtigt und dem keine weiteren Rechtsvorschriften widersprechen.

Daten aus den Informationssystemen der Kliniken

Bislang konnte medizinischer Fortschritt laut UKSH fast ausschließlich durch Studien erzielt werden, in denen Medikamente und Behandlungen an Probanden erprobt werden. Nun erwartet das UKSH aus der gezielten Analyse von Daten, die in die Informationssysteme der Krankenhäuser fließen, neue Erkenntnisse über Ursachen und Folgen von Erkrankungen.

„Durch die geänderte Gesetzeslage können die Einflüsse von Genetik, Umwelt und Lebensstil auf die Krankheitsentstehung nun leichter nachvollzogen werden, und die Wirksamkeit unterschiedlicher Behandlungsverfahren in der klinischen Praxis lässt sich besser und umfassender untersuchen", teilte der Maximalversorger mit, der jährlich Daten aus der Behandlung von rund 500.000 Patientinnen und Patienten erhebt.

UKSH-Chef Professor Jens Scholz sprach von einer „Chance, auf wir seit Jahren gewartet und uns darauf vorbereitet haben.“ Die Dimension zeigt sich unter anderem an der Zahl der am UKSH dokumentierten Bilddaten: dies sind 29 Millionen. Bevor diese für eine Nutzung bereitstehen, muss der schleswig-holsteinische Landtag das geänderte Gesetz noch auf den Weg bringen. (di)

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