Nadelstiche

Schutz vor Nadelstichverletzungen soll besser werden

In den meisten Kliniken gehört der Einsatz sicherer Instrumente bereits zum Alltag. Nachholbedarf sieht die Initiative "Safety First! Deutschland" allerdings noch in den Arztpraxen. Dies könnte sich 2013 ändern.

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BERLIN (ck). Sichere Instrumente haben mittlerweile ihren Platz im Alltag deutscher Kliniken: Circa 80 Prozent der Häuser haben ihren Mitarbeiterschutz im Sinne der TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) bereits umgestellt, berichtet die Initiative Safety First! Deutschland.

Die TRBA 250 schreibt den Einsatz sicherer Instrumente bei sämtlichen Tätigkeiten mit erhöhter Infektions- oder Unfallgefahr, wie etwa bei Blutentnahmen, vor. Einen erheblichen Nachholbedarf sieht SafetyFirst! Deutschland jedoch noch im niedergelassenen Bereich.

Mit der EU-Richtlinie zur "Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor", die bis Mai 2013 in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden muss, rückt die Frage der Umstellung auf sichere Instrumente nun auch für die Vertragsarztpraxen in den Vordergrund.

Dazu habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Entwurf der Neufassung der Biostoffverordnung erarbeitet, die laut Initiative viele Elemente der Richtlinie enthält.

Dass der notwendige Wandel reibungslos vonstatten gehen kann, zeigen laut Safety First! die Berliner Kant-Praxis, die Laborgemeinschaft Bielefeld und deren Internistische Partnerpraxis in Schloss-Holte, die seit drei Jahren auf sichere Instrumente setzen.

Von einem auf den anderen Tag hätten die Praxen auf sichere Instrumente umgestellt. Anlass sei die Novelle der TRBA 250 gewesen. Der Arbeitsschutz sei heute in diesen Praxen fester Bestandteil des Alltags und des Qualitätsmanagements.

Setzen Praxen diese Regelung nicht um, drohen Strafen, so die Initiative. Im Schadensfall drohe dem Praxischef gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Andreas Wittmann, Juniorprofessor für Technischen Infektionsschutz und Sprecher von Safety First!, sieht die Vorgaben aus Brüssel als wichtigen Impuls für Deutschland und die Umsetzung der Richtlinie ins Bundesgesetz als essenziellen Schritt hin zur eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung für verbesserten Mitarbeiterschutz.

Die Verantwortung liege nun bei den Praxisärzten, meint Wittmann: "Die gesetzlichen Vorgaben liegen auf dem Tisch, die technischen Möglichkeiten sind ebenfalls vorhanden. Nun obliegt es dem Praxisinhaber, sie auch zum Schutz seiner Mitarbeiter um- und einzusetzen."

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