Silikonbrüste werden zum Versicherungsfall
Minderwertige Brustimplantate aus Frankreich sorgen seit Jahresende für Aufregung. Jetzt wehren sich die Versicherer: Die Allianz will nicht für die Schäden des Herstellers PIP aufkommen und spricht von Täuschung.
Veröffentlicht:KÖLN (iss/frk). Die Allianz in Frankreich verklagt den Insolvenzverwalter der Firma Poly Implant Prothèse (PIP).
Die Allianz war von 2005 bis 2010 der Versicherer des Unternehmens, das weltweit mit Billig-Silikon gefüllte Brustimplantate verkauft hatte.
Nach Ansicht der Allianz ist der Versicherungsvertrag ungültig, weil PIP wissentlich falsche Angaben gemacht und betrügerisch gehandelt habe.
Kurz vor Weihnachten hatte das französische Gesundheitsministerium 30.000 Frauen die vorsorgliche Entfernung der PIP-Implantate empfohlen.
Silikon war nicht für medizinischen Gebrauch vorgesehen
Das in den Implantaten illegal verwendete Silikon war nicht für den medizinischen Gebrauch bestimmt. Eine Reihe von Einlagen sind gerissen. Frauen bekamen Entzündungen.
Auch Krebserkrankungen werden auf die Implantate zurückgeführt, ein Zusammenhang ist aber noch nicht nachgewiesen.
Die französische Medizinproduktebehörde Afssaps hatte im März 2010 den Vertrieb und die Verwendung der PIP-Implantate untersagt. Im selben Monat ging PIP in die Insolvenz.
Die Allianz war auf Aufforderung des Bureau Central de Tarification (BCT) Versicherer des Herstellers geworden. Das BCT organisiert in Frankreich Versicherungsschutz für Firmen oder Einzelpersonen, die wegen des hohen Risikos sonst keine Deckung finden.
Im Juli 2010 reichte die Allianz Klage gegen den PIP-Insolvenzverwalter ein. Sie sieht den Versicherungsvertrag wegen des betrügerischen Vorgehens des Unternehmens für null und nichtig an. Die erste Anhörung in dem Verfahren findet am 2. Februar statt.
"Wir sind der Versicherer des Unternehmens, nicht der Opfer", sagt eine Sprecherin der Allianz Frankreich. PIP habe keinen einzigen Schaden gemeldet.
Erste Klage gegen deutsche Uniklinik läuft bereits
Bei einer deutschen Uniklinik ist bereits vor einigen Monaten die Klage einer Frau eingegangen, der dort ein Brustimplantat eingesetzt wurde.
Die Frau hat auch den Hersteller PIP und die niederländische Firma Rofil Medical verklagt, der identische Implantate hergestellt hat. Dem Krankenhaus wirft die Frau unter anderem vor, sie nicht über die Warnung der französischen Behörde informiert zu haben.
Die Klinik hat eine Haftpflichtpolice beim Versicherer Zurich. Die Gesellschaft bestätigte die Klage, will sich wegen des laufenden Verfahrens aber nicht äußern. Auch weitere Frauen haben sich bereits bei der Klinik gemeldet.
Die Fälle stammen aus den Jahren 2002 bis 2006. Damals waren die Bedenken gegen die PIP-Implantate noch nicht bekannt.
"Wir sehen keine begründeten Ansprüche gegen die Klinik", sagt Camilla Kruse-Rasmussen, Juristin bei dem auf Krankenhäuser spezialisierten Versicherungsmakler Ecclesia.
Aus anderen Kliniken sind Ecclesia noch keine Schadenmeldungen in Verbindung mit den Implantaten bekannt. "Wir werden aber Anfragen an die Häuser stellen", sagte Kruse-Rasmussen.
Bei der Versicherungskammer Bayern und der Allianz, die wie Zurich zu den wenigen in der Krankenhaushaftpflicht aktiven Versicherern gehören, sind bislang noch keine Schäden gemeldet worden.
Kliniken genießen Haftpflichtschutz gegen Silikonschrott
"Wenn Schadensersatzansprüche gegen Kliniken geltend gemacht werden, könnte das ein Fall für deren Haftpflichtversicherung werden", sagt Jörg Bechert vom Versicherungsmakler Aon.
Während bei den Haftpflichtpolicen der Industrie Silikonimplantate fast immer von der Deckung ausgeschlossen seien und nur auf besonderen Wunsch mitversichert werden könnten, hätten Krankenhäuser in der Regel vollen Versicherungsschutz für Implantate und daraus resultierenden Folgeschäden.
Bei Aon sei bisher aber noch kein Schadenfall aus dem Silikon-Pfusch bekannt geworden. Makler und Versicherer erfahren in der Regel sehr früh davon.
Liegt eine Klage vor, muss eine Klinik das ihrem Haftpflichtversicherer anzeigen, der dann prüft, ob schuldhaftes Verhalten vorliegt oder nicht.
Der Versicherer übernimmt dann die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche und zahlt die Schäden an Dritten, falls die Forderungen berechtigt sein sollten.
Kliniken eine Schuld nachzuweisen, sei aber schwer, weiß Bechert. "Wenn Krankenhäuser zugelassene Materialien verwenden, dürfen sie darauf vertrauen, dass sie in Ordnung sind."
Anders sieht es aus, wenn Krankenhäuser von der mangelnden Qualität der Materialien bereits wussten. "Dann dürfen sie sie nicht einsetzen, ansonsten drohen ihnen strafrechtliche und zivilrechtliche Probleme", sagt Bechert.
Probleme könnte der TÜV Rheinland bekommen. Er hatte die Implantate zertifiziert.