Urteil
Sparkassen dürfen Girokonten nicht kündigen
NÜRNBERG. Sparkassen dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg Girokonten von Kunden grundsätzlich nicht kündigen. Eine anderslautende Klausel in den AGB der Sparkassen sei unwirksam.
Die Klausel, wonach Girokonten "jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" gekündigt werden können, "soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen", verstoße gegen das gesetzliche Transparenzgebot, weil sie nicht ausreichend klar und verständlich sei und deswegen den Bankkunden unangemessen benachteilige.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte Anstoß an dem Passus in den Geschäftsbedingungen genommen und geklagt. (dpa)
Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 3 U 2038/13