Urteil

Sparkassen dürfen Girokonten nicht kündigen

Veröffentlicht:

NÜRNBERG. Sparkassen dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg Girokonten von Kunden grundsätzlich nicht kündigen. Eine anderslautende Klausel in den AGB der Sparkassen sei unwirksam.

Die Klausel, wonach Girokonten "jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" gekündigt werden können, "soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen", verstoße gegen das gesetzliche Transparenzgebot, weil sie nicht ausreichend klar und verständlich sei und deswegen den Bankkunden unangemessen benachteilige.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte Anstoß an dem Passus in den Geschäftsbedingungen genommen und geklagt. (dpa)

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 3 U 2038/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

SAID, SIDD, SIRD, MOD und MARD

Das steckt hinter den fünf neuen Diabetes-Subtypen

Nephrologie

Nierenfunktion: Wie viel eGFR-Verlust ist normal?

Lesetipps
Eine kaputte Ampel

© Hechtenberg / Caro / picture alliance

Exklusiv Nach dem Koalitionsbruch

Gesundheitsexperten warnen vor „monatelangem Reformstillstand“