Arbeitszimmer
Steuerfahndung: Bundesfinanzhof schützt Unverletzlichkeit der Wohnung
Um sich von der Tatsächlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers zu überzeugen, darf der Fiskus nicht gleich einen Steuerfahnder ins Haus schicken.
Um sich von der Tatsächlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers zu überzeugen, darf der Fiskus nicht gleich einen Steuerfahnder ins Haus schicken.
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