Arbeits- und Umweltmedizin
Tele-Sprechstunde: Kein Ersatz, aber sinnvolle Ergänzung
Arbeits- und umweltmedizinische Videosprechstunden treffen nicht unbedingt den Nerv der Zeit, zeigt ein Beispiel.
Veröffentlicht:München. Der Einsatz telemedizinischer Lösungen im Versorgungsalltag hat offenbar auch seine Grenzen – und zwar jenseits diagnostischer Erfordernisse bei der Bereitschaft der Patienten, die Angebote als Ersatz für einen Präsenztermin wahrzunehmen.
Diese Erfahrung haben der Arbeits- und Umweltmediziner Dr. Maximilian Geiger sowie seine Kollegen vom Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialmedizin am Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen gemacht.
Nur 19 von 49 Terminen als Tele-Sprechstunde durchgeführt
Wie er im Rahmen der virtuell abgehaltenen 61. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) referierte, habe sein Institut mit Beginn des ersten Corona-Lockdowns im vergangenen Jahr das Modell einer telemedizinischen Sprechstunde der Arbeits- und Umweltmedizin gestartet.
Dabei seien alle Präsenztermine nach dem 17. März 2020 abgesagt worden. Den angemeldeten Patienten sei aber offeriert worden, den Termin im Rahmen einer entsprechenden telemedizinischen Sprechstunde wahrzunehmen. Die Login-Daten bekamen die Patienten nach vorheriger postalischer Übersendung der eigenhändig unterschriebenen Einwilligung , die online heruntergeladen werden konnte, und des Überweisungsscheins übermittelt.
Von 49 avisierten Präsenzterminen seien im Zeitraum bis zum 17. September letztendlich nur 19 in das Format der Tele-Sprechstunde überführt worden, eine Konsultation fand vor Ort statt.
Abbruch der Konsultation in bestimmten Fällen
Als erster Schritt der Konsultation erfolgte laut Geiger ein Abgleich der persönlichen Daten. Nach mündlichem Einverständnis standen die Anamneseerhebung und die ärztliche Beratung an.
„Wenn ein Erkrankungsfall für eine Telefon-Konsultation ungeeignet war oder wenn sprachliche/technische Gegebenheiten eine Beratung unmöglich machten, wurde die Konsultation abgebrochen. Wurde die ärztliche Indikation für ein Biomonitoring gestellt, erfolgte der Verweis auf unsere Internetseite zur Anleitung der Probengewinnung. Diese erfolgte bei dem überweisenden Arzt/Ärztin, die anschließende Analyse in unserem Labor. Bei Vorliegen der Ergebnisse wurde ein Arztbrief verfasst“, verdeutlichte Geiger das Prozedere.
Geiger bezeichnete die telemedizinische Sprechstunde als geeignetes Setting im Bereich der Arbeits- und Umweltmedizin. Offensichtliche Vorteile seien die Ersparnis von Anfahrtsweg, Personal- und Sprechstundenkapazität. Nachteile beträfen unter anderem die teils fehlende Kooperationsbereitschaft der Überweisenden sowie sprachliche oder technische Hürden.