BVMed

Telekardiologie soll ins E-Health-Gesetz

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BERLIN. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) plädiert dafür, die Telekardiologie ausdrücklich als eine telemedizinische Anwendung in das geplante E-Health-Gesetz aufzunehmen.

Dabei geht es um die telemedizinische Nachsorge von Schrittmacherpatienten, für die in Studien nachgewiesen worden sei, dass sie die Mortalität senkt und die Lebensqualität der Patienten steigert, heißt es in einer Stellungsnahme des BVMed zum E-Health-Gesetz.

Konkret schlägt der Verband vor, mit einer Ergänzung in Paragraf 87 Absatz 2a SGB V sicherzustellen, dass im EBM entsprechende ärztliche Leistungen und die dafür notwendige Infrastruktur vergütet werden.

Für die ersten fünf Jahre müsse dies extrabudgetär finanziert werden. (HL)

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