Urteil

Totalausfall privater Darlehen lässt den Fiskus kalt

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Wer ein privat vergebenes Darlehen wegen Insolvenz nicht zurückbekommt, kann den Verlust nicht steuerlich mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen.

Der Verlust stehe mit den Kapitaleinkünften in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang, urteilte jetzt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf.

Anders als bei Kapitalanlagen werde bei den Darlehen nicht das Kapital, sondern dessen Nutzungsmöglichkeit eingesetzt. An dieser vom Bundesfinanzhof nach früherer Rechtslage mehrfach bestätigten Wertung habe sich auch durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 nichts geändert.

Auch sei der Totalverlust nicht einem Verkauf der Darlehensforderung gleichzustellen. (mwo)

Az.: 7 K 3661/14 E

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung