Kommentar – Kommentar zum Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten
Transparenter Datenschutz
Respekt! Es ist eine Fleißarbeit, wenn man die aktuelle Bundestags-Drucksache 19/3370 durchblättert – den Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten zur Informationsfreiheit 2016/17.
Im Kern geht es um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Also ein Gesetz, das es (fast) jedem ermöglicht, in amtliche Akten Einblick zu nehmen. Der Interpretationsspielraum ist groß.
Im Kapitel zur Gesundheit finden sich so spannende Anfragen wie zum Zugang zu anonymisierten Daten contergangeschädigter Menschen, oder das Recht auf Auskunft, wie viel Geld der Vorstand einer Kasse verdient.
Strittig war auch die Frage, ob ein Petent Auskunft über die Gesamtmitgliederzahl der Kassen, aufgeschlüsselt nach Kassenarten und Zeitabschnitten (Monaten), erhalten darf. Oder ob die Bemessung der Gebühren für den Informationszugang beim BfArM korrekt sei.
Nun darf man auf den nächsten Bericht gespannt sein, wenn die Datenschutzgrundverordnung und deren Folgen berücksichtigt werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Flut der Anfragen zunehmen wird. Übrigens: Aktuell wird in Praxen schon diskutiert, ob Ärzte ihre Patienten weiterhin mit Namen oder nur noch nach Nummern aufrufen dürfen – wegen des Datenschutzes.
Lesen Sie dazu auch: Datenschutz: Auskunftsbegehren an Behörden mit klaren Grenzen