Staatsanwaltschaft Hessen
Trotz Korruptionsverdachts: Betrugsverfahren gegen Ärzte laufen weiter
Der Fall des Oberstaatsanwalts aus dem Bereich Medizinwirtschaftsstrafrecht, der für die Vergabe von Gutachten Geld erhalten haben soll, dreht sich weiter. Nun ist er aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Veröffentlicht:Frankfurt/Main. Der unter Korruptionsverdacht stehende hochrangige, auf Korruption im Gesundheitswesen spezialisierte Oberstaatsanwalt ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Zuvor soll er ein weitgehendes Geständnis abgelegt haben. Auch der ebenfalls inhaftierte Mitbeschuldigte sei vom weiteren Vollzug der U-Haft verschont, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Sonntag auf Anfrage mit.
Beide seien mit umfangreichen Kontaktverboten belegt worden, heißt es weiter. Aufgrund der weitgehenden Geständnisse sei die Verdunkelungsgefahr minimiert, nicht aufgehoben worden. Wann Anklage erheben werden soll, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt noch nicht mitgeteilt.
Verfahren gegen Ärzte nicht gestoppt
Nach Informationen der Landesregierung wird gegen insgesamt fünf Personen wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit beziehungsweise gewerbsmäßiger Bestechung ermittelt. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage nicht, dass Ermittlungen gegen Ärzte aufgrund des Verfahrens gegen den Oberstaatsanwalt vorläufig gestoppt worden seien, weil zunächst ermittelt werden müsse, ob Verfahren eventuell vorsätzlich aufgebläht worden seien, um der Erstellung von Gutachten Vorschub zu leisten.
„Eine sachgerechte Fortführung der noch laufenden Ermittlungsverfahren in der Fachabteilung ist sichergestellt. Wir haben jedoch die Beauftragung von Sachverständigenunternehmen, auf die sich die Ermittlungen beziehen, beendet“, hieß es seitens der Pressestelle. Die Behörde arbeite derzeit an organisatorischen Änderungen bei der Zuständigkeit und der Führung von Ermittlungsverfahren im Bereich des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen.
„Taten mit hoher krimineller Energie“
Um ähnliche Fälle zu verhindern, hat die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) im September angekündigt, eine Stabsstelle Innenrevision einzurichten.
„Die beispiellosen Vorwürfe gegen einen Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft machen mich noch immer fassungslos“, so die Ministerin weiter. Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis handele es sich um Taten mit hoher krimineller Energie, die auch aus diesem Grund nur schwer zu entdecken gewesen seien. „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Ermittlungen weiterhin mit Sachverstand und Akribie führt“, betonte Kühne-Hörmann.
Kontrollmechanismen werden neu eingeführt
Die Stabsstelle werde unmittelbar dem Staatssekretär unterstellt sein. Ihr würden voraussichtlich zunächst ein Bediensteter des höheren Dienstes und ein Bediensteter des gehobenen Dienstes angehören. Die Stabsstelle werde auch den Fall des Oberstaatsanwalts aus dem Bereich Medizinwirtschaftsstrafrecht aus Sicht der Innenrevision aufarbeiten und die „bestehenden und neu eingeführten Kontrollmechanismen dabei einer fortlaufenden Evaluation unterziehen“. Zu den neuen Kontrollmechanismen gehören beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip und die Identifizierung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete.
Ziel ist nach der Mitteilung ein „risikoorientierter Prüfungsansatz“: Bereiche mit größerem Risiko sollen demnach häufiger kontrolliert werden, Bereiche mit kleinerem Risiko weniger häufig. Die Stabsstelle werde zudem die Fachaufsicht über die Organisationseinheiten Innenrevision bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften haben. (ger)
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