Umsatzsteuer auf Anästhesie bei Schönheits-OP

MÜNCHEN (mwo). Anästhesistische Leistungen bei Operationen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Operation einer Heilbehandlung dient.

Veröffentlicht:

Die Anästhesie bei Schönheits-OPs gehört daher nicht dazu, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.

Von der Umsatzsteuer befreit sei nur die ärztliche Diagnose und Heilbehandlungen, die zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und auch der Heilung von Krankheiten dienen.

Steht bei der Heilbehandlung also der Schutz der Gesundheit im Mittelpunkt, sind die Leistungen umsatzsteuerbefreit.

Eine Schönheits-OP sei aber keine Heilbehandlung, so der BFH unter Hinweis auf ein eigenes Urteil vom Oktober 2010.

Az.: V B 64/11

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgerichtsurteil könnte Aussetzung der Abschläge bedeuten

Notfallversorgung: G-BA muss auch Stufe der Nichtteilnahme definieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Kommt bald die Abnehmspritze für Kinder, Professor Wabitsch?

Lesetipps
Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!

Bei eliPfad überprüfen Patienten regelmäßig Vitalwerte mit digitalen Messgeräten. Die Fallmanagerinnen überprüfen die Werte und informieren bei Auffälligkeiten die betreuenden Ärzte.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Innovationsfonds-Projekt

eliPfad: Einbeziehung von Niedergelassenen ist schwierig

Bei der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie arbeiten Ärzte, Psychologen und Physio- und Ergotherapeuten zusammen nach einem gemeinsamen Konzept.

© Getty Images / iStockphoto

Ambulante Angebote fehlen

Konservativ-multimodale Schmerztherapie – wo stehen wir?