Interview
Unternehmensstrafrecht ante portas
Bislang gilt Fehlverhalten aus Firmen heraus und zu deren Vorteil nur als Ordnungswidrigkeit. Ein neues Gesetzgebungsvorhaben zum Unternehmensstrafrecht geht auch Kliniken, Gemeinschaftspraxen und MVZ an. Der Medizinrechtler Dr. Daniel Geiger erläutert Details.