Bundesarbeitsgericht

Urteil: Corona-Testpflicht für Beschäftigte ist Arbeitsschutz

Weil sie PCR-Tests verweigerte, durfte eine Flötistin nicht zur Aufführung und bekam kein Geld – zu Recht, urteilt das Bundesarbeitsgericht.

Veröffentlicht:

Erfurt. Um der Verbreitung des Coronavirus im Betrieb entgegenzuwirken, durften Arbeitgeber ihren Beschäftigten auch Tests einseitig vorschreiben. Ein entsprechendes Hygienekonzept kann sich aus der arbeitsschutzrechtlichen Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ergeben, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Es wies damit eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper ab.

Für die Spielzeit 2020/21 hatte die Staatsoper in Kooperation mit dem Institut für Virologie der TU München und dem Klinikum rechts der Isar ein Hygienekonzept entwickelt, das neben baulichen und weiteren Maßnahmen auch regelmäßige PCR-Tests vorsah. Sie wurden von der Staatsoper organisiert und waren für die Beschäftigten kostenfrei.

Die Flötistin hatte die Tests verweigert und durfte daher nicht an den Proben und Aufführungen teilnehmen. Zwei Monate wurde sie deswegen auch nicht bezahlt. Ab Ende Oktober 2020 legte sie dann PCR-Testbefunde vor. Mit ihrer Klage forderte sie die nicht ausbezahlte Vergütung nach. Die Tests seien unverhältnismäßig gewesen, und es habe hierfür auch keine rechtliche Grundlage gegeben.

BAG verweist auf Arbeitsschutzgesetz

Dem widersprach nun das BAG und verwies auf das Arbeitsschutzgesetz. Dies konkretisiere die allgemeine Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und erlaube im Interesse des Arbeitsschutzes auch Weisungen an die Arbeitnehmer. Davon könne auch die Anweisung zu Coronatests gedeckt sein. Hier sei dies der Fall.

Die Tests seien Teil eines umfassenden Hygienekonzepts gewesen. Zu dessen Entwicklung habe sich die Staatsoper medizinisch beraten lassen. Demgegenüber sei der mit den Tests verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit „minimal“. Die Anordnung der Coronatests sei daher rechtmäßig gewesen, urteilte das BAG.Wegen ihres „fehlenden Leistungswillens“ habe die Flötistin einen Anspruch auf Vergütung nicht gehabt. (mwo)

Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 28/22

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verfassungsbeschwerde

Stiftung klagt Standards für Rettungsdienst in Karlsruhe ein

Reformperspektiven

GKV in Geldnot: Das raten fünf Gesundheitsökonomen

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Formulierung der Einladung zum Darmkrebs-Screening

iFOBT: Rückgabefrist macht TEMPO

Lesetipps
Übergabe der Petition

© HÄV / Marco Urban

„Sensationelles Ergebnis“

Gegen das Praxensterben: 600.000 unterzeichnen Bundestagspetition

Figuren stehen Hand in Hand vor einer Weltkugel.

© Vladislav / generiert mit KI / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Gemeinsam statt gegeneinander – die IFMSA in Verantwortung

Im Vordergrund stehen ein paar Gläser und Flaschen. Im Hintergrund ist schematisch der Körper eines Menschen zu sehen, dessen Organe sichtbar sind.

© freshidea / stock.adobe.com

Pathomechanismen ungeklärt

Schlechteres Lipidprofil bei Alkohol-Abstinenz