LSG Potsdam

Urteil: Ohne Approbation berechtigt Zulassung nicht zur Abrechnung

Auch wenn die Zulassung als Vertragsarzt zunächst weiter besteht, darf ein Arzt bei Widerruf der Approbation den ärztlichen Beruf nicht mehr ausüben und keine Patienten mehr behandeln.

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