Gastbeitrag
Verlieren Ärzte die Therapiehoheit bei neuen IV-Verträgen?
Das neue Arzneimittelgesetz sieht vor: Pharmafirmen können mit Krankenkassen integrierte Versorgungsverträge abschließen. Ärzte sollten sich diese Verträge genau ansehen.
Das neue Arzneimittelgesetz sieht vor: Pharmafirmen können mit Krankenkassen integrierte Versorgungsverträge abschließen. Ärzte sollten sich diese Verträge genau ansehen.
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