Urteil
Versand der AU-Bescheinigung ist Patienten-Aufgabe
Versäumt ein Patient es, seine AU-Bescheinigung pünktlich zur Krankenkasse zu schicken, ist nicht der Arzt für die Folgen verantwortlich. Das hat das Bundessozialgericht geurteilt.
Versäumt ein Patient es, seine AU-Bescheinigung pünktlich zur Krankenkasse zu schicken, ist nicht der Arzt für die Folgen verantwortlich. Das hat das Bundessozialgericht geurteilt.
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